Zehnerkarten für Gruppenkurse in Moers – das ändert sich!

Zehnerkarten für Gruppenkurse in Moers – das ändert sich!
10. April 2026 Allgemein hopefactory

Zehnerkarten für Gruppenkurse wie Atempause, Kaha, Aroha und keep smoVing! gibt es ab sofort in zwei Varianten:

  • mit einer gesetzlichen Nutzungsdauer von drei Jahren
  • oder mit einer verkürzten Gültigkeit von fünf Monaten.

Warum ist die Änderung bei den Zehnerkarten notwendig?

Die Zehnerkarten haben sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt: Sie ermöglichen eine Kursteilnahme ohne Vertragsbindung, ohne Einzugsermächtigung, ohne Zahlungen für ungenutzte Stunden und sogar den unkomplizierten Wechsel in einen anderen Kurs, sollte man zur gewohnten Zeit verhindert sein. Doch von Anfang an galt die Prämisse: Das System der Zehnerkarten bleibt bestehen, so lange es funktioniert.

Seit mehreren Monaten zeichnet sich jedoch ein Rückgang der Teilnahme ab, z. B. weil man gerade etwas anderes ausprobieren möchte, nicht die notwendige Motivation hat, aus beruflichen oder aus ähnlichen Gründen. Die Folge: Eigentlich ausreichend Zehnerkarten im Umlauf, kein Platz für neue Teilnehmer, aber dennoch sinkende Teilnehmerzahlen. Zwei Kurse mussten deshalb bereits aufgegeben werden. „Ich habe aber noch ungenutzte Stunden“, ist dann der berechtigte Einwand der Teilnehmer. Einzige Lösung: Rückzahlung der nicht aufgebrauchten Stunden. Der Kostenfaktor steigt damit doppelt: Zu wenige Einnahmen während laufender Kursstunden sowie eine mögliche Erstattung bei Einstellung der entsprechenden Kurse. Ein System, das letztendlich zur Gefährdung meiner Selbstständigkeit führt und so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Die erste Überlegung, dem entgegenzuwirken, sind befristete Laufzeitverträge, die sich beispielsweise von Ferienzeiten zu Ferienzeiten erstrecken, wie es in anderen Einrichtungen bereits mit Erfolg durchgeführt wird. Der Nachteil: Kursgebühren fallen auch dann an, wenn Einheiten nicht genommen werden können – genau das, was ich mit den Zehnerkarten im Sinne meiner Teilnehmer umgehen wollte. Daher zunächst der Kompromiss: die zeitliche Befristung der Zehnerkarten auf 5 Monate. Dieser Zeitraum räumt einen zusätzlichen Puffer für Krankheiten, Urlaubszeiten, Arbeitseinsätze, Reha-Maßnahmen u. ä. von weiteren 10 Wochen ein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zehnerkarten

Nach der ersten Mitteilung über die künftige zeitliche Befristung der Zehnerkarten, kamen einige Teilnehmer mit ihren Bedenken auf mich zu. Bedenken, die ich durchaus ernstnehme und für die ich entsprechende rechtlich abgesicherte Lösungen suche, die sowohl meinen Teilnehmern entgegenkommen als auch meine Selbstständigkeit absichern. Gar nicht so einfach, wie man vielleicht meint – daher werden die neuen Zehnerkarten auf AGB beruhen, die künftig auch auf der Rückseite der Karte zu lesen sein werden:

Neue AGB für Zehnerkarten
  1. Zehnerkarten, die bereits im Umlauf sind, sind von der Änderung der Gültigkeit nicht betroffen. Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
  2. Neu erworbene Zehnerkarten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren kosten 80,00 EUR (8,00 EUR pro Kurseinheit). Entscheidet sich der Teilnehmer für die verkürzte Verjährung von 5 Monaten nach Erstnutzung, genießt er/sie den gewohnten Preisvorteil und zahlt 60,00 EUR (6,00 EUR pro Kurseinheit).
  3. Es ist möglich, eine gem. Punkt 2 verkürzte Verjährungsfrist bei Bedarf zu verlängern: Nach Ablauf der vereinbarten fünfmonatigen Frist kann die Gültigkeit bei beidseitigem Einverständnis gegen einen Aufpreis von 30,00 EUR auch nachträglich auf drei Jahre verlängert werden.
  4. Steht schon vor dem Erwerb der Zehnerkarte fest, dass der Teilnehmer nicht alle zehn Einheiten, sondern nur einen Teil nutzen wird, können auch nur einzelne Einheiten bei nachfolgend aufgeführter Preisstaffelung erworben werden:
ERWORBENE EINHEITENPREIS JE EINHEIT
BEI VERKÜRZTER GÜLTIGKEIT
(5 Monate nach Erstnutzung)
GESAMTPREIS
BEI VERKÜRZTER GÜLTIGKEIT
(5 Monate nach Erstnutzung)
PREIS JE EINHEIT
BEI GESETZLICHER GÜLTIGKEIT
(3 Jahre)
GESAMTPREIS
BEI GESETZLICHER GÜLTIGKEIT
(3 Jahre)
1 von 10 Einheiten8,00 EUR pro Einheit8,00 EUR10,00 EUR pro Einheit10,00 EUR
2 von 10 Einheiten8,00 EUR pro Einheit16,00 EUR10,00 EUR pro Einheit20,00 EUR
3 von 10 Einheiten7,50 EUR pro Einheit22,50 EUR9,50 EUR pro Einheit28,50 EUR
4 von 10 Einheiten7,50 EUR pro Einheit30,00 EUR9,50 EUR pro Einheit38,00 EUR
5 von 10 Einheiten7,00 EUR pro Einheit35,00 EUR9,00 EUR pro Einheit45,00 EUR
6 von 10 Einheiten7,00 EUR pro Einheit42,00 EUR9,00 EUR pro Einheit54,00 EUR
7 von 10 Einheiten6,50 EUR pro Einheit45,50 EUR8,50 EUR pro Einheit59,50 EUR
8 von 10 Einheiten6,50 EUR pro Einheit52,00 EUR8,50 EUR pro Einheit68,00 EUR
9 von 10 Einheiten6,00 EUR pro Einheit54,00 EUR8,00 EUR pro Einheit72,00 EUR
10 von 10 Einheiten6,00 EUR pro Einheit60,00 EUR8,00 EUR pro Einheit80,00 EUR
  1. Muss ein Kurs aufgrund schwindender Teilnehmerzahlen oder aus anderen Gründen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist (3 Jahre oder verkürzte 5 Monate) eingestellt werden, ohne dass der Teilnehmer die Möglichkeit hatte, die erworbenen Einheiten aufzubrauchen, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des Restguthabens. Kein Anspruch auf Erstattung des Restguthabens besteht, wenn die Gültigkeit der Zehnerkarte abgelaufen ist oder der Teilnehmer genügend Möglichkeiten gehabt hätte, die Einheiten zu nutzen. Nach Rücksprache und bei beidseitigem Einverständnis ist es möglich, das Restguthaben für andere Kurse anzurechnen – dazu besteht jedoch ohne Verschulden des Anbieters an der Nichtnutzung keine Verpflichtung.
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